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Mohrenbräu Gewinnspiel com:bau 2024 ©

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Das Gewinnspiel ist beendet - vielen Dank an alle Teilnehmenden!

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Teilnahmebedingungen

Teilnehmer:innen müssen mindestens 16 Jahre alt sein, dies wird spätestens bei Übergabe des Gewinnes geprüft. Ein Jahresvorrat entspricht 17 Kisten Bier. Teilnahmeschluss ist der 23.02.2024.

Weiteres gelten folgende Bedingungen:

1) Der/Die Teilnehmer:in ist für die Richtigkeit seiner/ihrer Angaben, insbesondere seiner/ihrer E-Mail- und/oder Postadresse, selbst verantwortlich. Der Eingang des Online-Formulars/der Teilnahmekarte/der E-Mail hat innerhalb der im Gewinnspiel genannten Frist zu erfolgen. Zur Überprüfung der Fristwahrung dient der elektronisch protokollierte Eingang des Online-Formulars/der E-Mail beziehungsweise der Posteingangsstempel der Teilnahmekarte bei der Messe Dornbirn GmbH.
 
2) Eine Barauszahlung des Gewinnes ist nicht möglich.
 
3) Der Anspruch auf den Gewinn oder Gewinnersatz kann nicht abgetreten werden.
 
4) Die Gewinner:innen werden von der Messe Dornbirn GmbH schriftlich benachrichtigt und können auf der Webseite der Messe Dornbirn GmbH und in den öffentlichen Medien namentlich und bildlich veröffentlicht werden.
 
5) Der im Rahmen des Gewinnspiels als Preis präsentierte Gegenstand ist nicht zwingend mit dem gewonnenen Gegenstand identisch. Vielmehr können Abweichungen unter anderem hinsichtlich Modell oder Farbe bestehen.
 
6) Von der Teilnahme am Gewinnspiel ausgenommen sind Mitarbeiter:innen, deren Familien- und Haushaltsangehörige, Bevollmächtigte, Rechtsnachfolger:innen und Beauftragte der Messe Dornbirn GmbH.
7) Die Messe Dornbirn GmbH behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht die Messe Dornbirn GmbH insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (etwa Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/ oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers/einer Teilnehmerin vorsätzlich verursacht wird, kann die Messe Dornbirn GmbH von dieser Person für den entstandenen Schaden Schadenersatz verlangen.

8) Die Haftung der Messe Dornbirn GmbH wird soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Die Messe Dornbirn GmbH wird mit der Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei, sofern sich nicht aus diesen Regelungen schon ein früherer Zeitpunkt ergibt.

9) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

10) Es ist ausschließlich österreichisches Recht anwendbar.
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