com:bau - Die Messe für Architektur, Bauhandwerk, Energie und Immobilien © Messe Dornbirn

Anmeldung und Service

Alles auf einen Blick

Hier finden Sie alles, was Sie für Ihre Teilnahme benötigen:
von Anmeldeunterlagen, über Service-Formulare bis hin zu Werbemittel.

Frühbucherrabatt

Buchen Sie bis spätestens 31. Mai 2026 Ihre Standfläche für die com:bau 2027
und sichern Sie sich 2,5% Rabatt auf die Standmiete.

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Kostenrechner
com:bau 2027

Liebe AusstellerInnen, mit Hilfe des Kostenrechners können Sie ihren individuellen Messestand konfigurieren und bekommen anschließend eine allgemeine Kostenübersicht.

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Größe
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Standform
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Standbau
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Stromanschluss
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Kosten
Wie groß soll Ihr Stand sein?
Häufig genutzte Größen
20 ㎡
50 ㎡
100 ㎡
Eigene Größe
Größe in ㎡

Werbemittel

Nutzen Sie die com:bau als Bühne für Ihren Auftritt.


Bestellen Sie kostenlos Werbemittel, buchen Sie Werbeflächen und machen Sie Ihre Teilnahme sichtbar – online und vor Ort. So steigern Sie Ihre Reichweite und bringen mehr BesucherInnen an Ihren Stand.

Förderung für JungunternehmerInnen

limitiert
Die Messe Dornbirn und die Wirtschaftskammer Vorarlberg fördern auch dieses Jahr den Messeauftritt von JungunternehmerInnen aus Vorarlberg. Ein Teil der Standmiete wird übernommen und auf die Flächenmiete erhalten JungunternehmerInnen 20 % Rabatt.
Für die Förderung steht eine begrenzte Anzahl an Flächen zur Verfügung. Die Förderung kann nicht mit anderen Rabatten kombiniert werden.

Voraussetzungen:

  • Firmensitz in Vorarlberg
  • Firmengründung ab dem 01.01.2023
  • erstmalige Teilnahme an einer Messe der Messe Dornbirn
  • Nicht gefunden wonach Sie suchen?
    Ich helfe Ihnen gerne weiter.

     © Messe Dornbirn
    Marietta Fuchs, B.A.
    Fach- und Special-Interest-Messen

    Meldepflicht für MitarbeiterInnen und Aushilfen

    MitarbeiterInnen und Aushilfen müssen für die gesamte Tätigkeitsdauer (inkl. Auf- und Abbau) auf dem Areal des Dornbirner Messequartiers angemeldet werden. Die Anmeldung muss bei den zuständigen Ämtern in Österreich vorgenommen werden. Die zuständigen Behörden können vor Ort Kontrollen durchführen. Als AusstellerIn der com:bau müssen Sie die notwendigen Unterlagen jederzeit vorweisen können.

    Erlass zur Registrierkassenpflicht ab 2016

    Der Erlass zur Registrierkassenpflicht wurde vom Bundesministerium für Finanzen 2016 veröffentlicht und ist seitdem gültig. Mit der Registrierkassenpflicht sollen Schwarzumsätze und Abgabenverkürzungen bekämpft werden. Faire Rahmenbedingungen für einen wettbewerbsfreundlichen Wirtschaftsstandort, für die heimischen UnternehmerInnen, sollen damit geschaffen werden.

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