com:bau - Die Messe für Architektur, Bauhandwerk, Energie und Immobilien © Messe Dornbirn

Anmeldung und Service

Alles auf einen Blick

Hier finden Sie alles, was Sie für Ihre Teilnahme benötigen:
von Anmeldeunterlagen, über Service-Formulare bis hin zu Werbemittel.

Werbemittel

Nutzen Sie die com:bau als Bühne für Ihren Auftritt.


Bestellen Sie kostenlos Werbemittel, buchen Sie Werbeflächen und machen Sie Ihre Teilnahme sichtbar – online und vor Ort. So steigern Sie Ihre Reichweite und bringen mehr BesucherInnen an Ihren Stand.

Förderung für JungunternehmerInnen

limitiert
Die Messe Dornbirn und die Wirtschaftskammer Vorarlberg fördern auch dieses Jahr den Messeauftritt von JungunternehmerInnen aus Vorarlberg. Ein Teil der Standmiete wird übernommen und auf die Flächenmiete erhalten JungunternehmerInnen 20 % Rabatt.
Für die Förderung steht eine begrenzte Anzahl an Flächen zur Verfügung. Die Förderung kann nicht mit anderen Rabatten kombiniert werden.

Voraussetzungen:

  • Firmensitz in Vorarlberg
  • Firmengründung ab dem 01.01.2022
  • erstmalige Teilnahme an einer Messe der Messe Dornbirn
  • Meldepflicht für MitarbeiterInnen und Aushilfen

    MitarbeiterInnen und Aushilfen müssen für die gesamte Tätigkeitsdauer (inkl. Auf- und Abbau) auf dem Areal des Dornbirner Messequartiers angemeldet werden. Die Anmeldung muss bei den zuständigen Ämtern in Österreich vorgenommen werden. Die zuständigen Behörden können vor Ort Kontrollen durchführen. Als AusstellerIn der com:bau müssen Sie die notwendigen Unterlagen jederzeit vorweisen können.

    Die Messe Dornbirn warnt vor Expo-Guide

    Die Messe Dornbirn warnt vor der Organisation „Expo-Guide". Mehrere AusstellerInnen der Messen in Dornbirn sind per Post von „Expo-Guide" kontaktiert worden die Unternehmen wurden voraussichtlich in öffentlichen Messedatenbanken als AusstellerIn ausfindig gemacht.

    Den AusstellerInnen wird die Listung in einer Online-Datenbank angeboten. Dabei nutzt „Expo-Guide" ein Formular, das dem für die Katalogeinträge einiger Messeveranstalter ähnelt, und fordert die Aussteller auf, ihre Angaben für einen Eintrag im Online-Verzeichnis zu vervollständigen. Sobald AusstellerInnen das Formular unterschreiben und an „Expo-Guide" zurücksenden, sind sie automatisch für drei Jahre vertraglich gebunden und müssen einen beachtlichen Geldbetrag bezahlen, ohne dass sie dafür in absehbarer Zeit Leistungen erwarten können.

    Die Messe Dornbirn weist darauf hin, dass sie in keiner Weise mit „Expo-Guide" zusammenarbeitet und dieser Organisation nicht erlaubt hat, Namen oder Markenzeichen auf ihren Mailings zu verwenden.

    Erlass zur Registrierkassenpflicht ab 2016

    Der Erlass zur Registrierkassenpflicht wurde vom Bundesministerium für Finanzen 2016 veröffentlicht und ist seitdem gültig. Mit der Registrierkassenpflicht sollen Schwarzumsätze und Abgabenverkürzungen bekämpft werden. Faire Rahmenbedingungen für einen wettbewerbsfreundlichen Wirtschaftsstandort, für die heimischen UnternehmerInnen, sollen damit geschaffen werden.

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